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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wasserwelt im Park, Inhaber Martin Krause

§1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote der Wasserwelt im Park (nachfolgend "Verkäufer" genannt) erfolgen stets freibleibend und unter Ausschluss etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Die vom Kunden unterzeichnete bzw. über Fernkommunikationsmittel abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Eine Eingangsbestätigungsemail, die sofort nach Eingang der Bestellung des Kunden automatisch vom System generiert und versandt wird, stellt keine Annahme des Angebotes durch den Verkäufer dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer dieses Angebot fernmündlich oder innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annimmt bzw. dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, in Einzelfällen nach seinem Ermessen eine zusätzliche schriftliche Bestellung des Kunden anzufordern und erst nach Eingang dieser Bestellung eine entsprechende Annahme in die Wege zu leiten. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers.
  3. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Katalogdarstellungen bzw. Darstellungen auf den Internetseiten des Verkäufers sind mit Rücksicht auf etwaige technische Fortentwicklung unverbindlich.


§2 Geltung der Lieferbedingungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und mit Abgabe der Bestellung durch den Kunden über das Internet, spätestens jedoch mit dem Empfang der Lieferung oder Leistung (Vorschläge, Beratung) als vom Kunden angenommen. Diese Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Bestellungen des Kunden, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer in jedem Einzelfall ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und mit Abgabe der Bestellung durch den Kunden über das Internet, spätestens jedoch mit dem Empfang der Lieferung oder Leistung (Vorschläge, Beratung) als vom Kunden angenommen. Diese Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Bestellungen des Kunden, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer in jedem Einzelfall ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.


§3 Preise und Zahlungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Werk und in Euro. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen stets freibleibend: Maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu. Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
  2. Angegebene Versandkosten beziehen sich nur auf Sendungen innerhalb Deutschlands.
  3. Unsere Rechnungen sind, falls nicht schriftlich anders vereinbart, sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem zugrundeliegenden Geschäft beruht. Nimmt der Verkäufer Wechsel oder Schecks an, wird die Schuld erst durch deren Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle mit der Einziehung der Wechsel- oder Scheckbeträge in Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt der Kunde. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist; ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder ist er Kaufmann, so sind Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, ihm nachzuweisen, dass dem Verkäufer als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Verkäufer ist berechtigt, für seine Forderungen jederzeit Sicherheit zu verlangen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verstößt er schuldhaft gegen vertragswesentliche Verpflichtungen einschließlich diesen Bedingungen, so werden alle etwaigen sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden sofort fällig. Gleiches gilt bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Falls der Kunde mit ihm obliegenden Verpflichtungen in Verzug gerät, ist der Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 5 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB.


§4 Lieferungen und Lieferfrist

  1. Grundsätzlich sind alle bestellten Waren beim Verkäufer abzuholen. Versendungen erfolgen nur innerhalb Deutschlands auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Alle Sendungen mit einem Warenwert bis 100,-- € gehen gegen eine Frachtpauschale von 8,50 € netto, alle Sendungen mit einem Warenwert über 100,-- € frei Haus, per Vorkasse und auf Gefahr des Kunden. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden.
  2. Vom Verkäufer aufgegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wird eine feste Lieferzeit vereinbart, beginnt sie am Tage der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers, sofern über alle Auftragseinzelheiten Klarheit besteht. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bei Fristablauf zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, in letzterem Fall jedoch nur, sofern der Kunde abzurufen oder abzuholen hat.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Ereignissen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen jeglicher Art, bei Mangel an Arbeitskräften, Rohmaterial bzw. Brennstoffen; bei Streiks und Aussperrungen sowie sonstigen Gründen, die zur Nichtverfügbarkeit der Ware führen, eingegangene Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu verschieben oder aufzuheben. Ein Verzugsschaden kann in solchen Fällen vom Kunden nicht geltend gemacht werden.
  4. Ist ein fest vereinbarter Liefertermin überschritten, so steht dem Kunden unter Ausschluss der Bestimmungen des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat und innerhalb dieser Nachfrist die Lieferung nicht erfolgte. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder vom § 376 HGB ist. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von ihm zu vertretenden Vertragsverletzung beruht, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Wegen Änderung an der Konstruktion und Ausführung, die der Verkäufer vor Auslieferung eines Auftrages an dem betreffenden Liefergegenstand ganz allgemein vornimmt und die den Gebrauchswert des Liefergegenstandes in keiner Weise einschränken, kann eine Beanstandung nicht erfolgen. Für Sonderanfertigungen bzw. Änderungen oder Anpassungen des Leistungsgegenstandes (sogenannte ungängige Teile) auf Veranlassung des Kunden besteht in jedem Fall eine Abnahmepflicht.
  6. Der Verkäufer ist berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen auch von Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften (verbundene Unternehmen i.S. von § 15 AktG) erbringen zu lassen.


§5 Widerrufsrecht

  1. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und muss in Textform (z.B.: Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 5 Wochen erfolgen. Die Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses und in jedem Fall nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache. Widerrufsempfänger ist der Verkäufer (Wasserwelt im Park, Leipziger Str. 37, D- 29392 Wesendorf). Der Kunde ist zur Rücksendung auf eigene Kosten und eigene Gefahr verpflichtet, sofern er die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Im Falle eines Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann die empfangene Leistung durch den Kunden ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, hat der Kunde insoweit Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie es etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Das Widerrufsrecht erlischt bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger.
  2. Paketversandfähige Sachen sind innerhalb der Frist zurückzusenden oder, wenn diese nicht als Paket versandt werden können, durch Ausübung eines Rücknahmeverlangen innerhalb der in § 312 d BGB bestimmten und danach zu berechnenden Frist. Das Rücknahmeverlangen muss in Textform (z.B.: Brief, Fax, Email) erfolgen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufsbelehrung erfüllen.
  3. Der vorstehende gesamte Abschnitt § 5 ("Widerrufsrecht") gilt nur, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist ein Widerrufs- oder Rückgaberecht ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht ist auch gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen, wenn es sich bei der vertraglichen Leistung um eine Sonderanfertigung bzw. Änderung oder Anpassung einer Standardleistung auf Veranlassung des Kunden handelt.


§6 Versand und Übergang der Gefahr

  1. Die Lieferungen erfolgen ab Werk des Großhändlers oder des Verkäufers, die jeweils zu Teillieferungen berechtigt sind.
  2. Mit der Übergabe an den Kunden, an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung des Transportes bestimmte Person oder Anstalt, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Kunden über. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie evtl. Verpackung werden vom Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verrichtet.


§7 Sicherungen (Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretungsklausel)

  1. Die Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
  2. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und – gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB - auch aller zukünftigen Ansprüche des Verkäufers gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig auf welchem Rechtsgrunde sie beruhen, Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
  3. a) Den Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle von deren Verarbeitung oder Umbildung zu einer neuen Sache oder neuem Bestand ist ausgeschlossen. Etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten.
    b) Bei Verarbeitung oder Umbildung mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren durch den Kunden, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungswert, der bei der hergestellten Sache verwendeten Vorbehaltsware zu der Summe sämtlicher Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeter Waren stehen.
    c) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch das Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Kunden an dem vermischten Bestand oder den einheitlichen Sachen im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Verkäufers auf diesen übergehen und der Kunde diese für den Verkäufer unentgeltlich verwahrt.
    d) Für die aus der Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Sachen oder Bestände gilt im übrigen das Gleiche, wie für die Vorbehaltsware, auch diese Sachen oder Bestände gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    e) Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Ziffern 4 bis 7 für den Verkäufer berechtigt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.
  4. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar einerlei, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
  5. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
  6. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren oder nach Verbindung oder Vermischung/Umbildung, weiterveräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Miteigentumsanteils des Verkäufers an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
  7. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung hieraus im gleichen Umfang im Voraus an den Verkäufer abgetreten, wie es in den vorstehenden Absätzen bestimmt ist.
  8. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange er seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Vorbehaltsverkäufer nachkommt. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall befugt. Er ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, seine Abnehmer zu unterrichten und die für die Einbeziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. herauszugeben.
  9. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um insgesamt mehr als 10 %, dann ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden, insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
  10. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte oder durch sonstige Ereignisse hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  11. Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit Herausgabe der in seinem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erfüllung seiner Forderungen durch den Kunden gefährdet ist oder der Kunde oder seine Abnehmer gegen die ihnen obliegenden Verpflichtungen verstoßen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ermächtigt durch den Abschluss des Liefervertrages den Verkäufer zum Betreten des Betriebes oder Lagers und zur Wegnahme der Ware. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruches und die Pfändung eines im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Gegenstandes durch diesen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers, insbesondere aus Schadensersatz, entgangenem Gewinn sowie wegen Verschlechterung oder Untergang der Sache bleiben unberührt.


§8 Gewährleistungsbestimmungen

  1. Der Verkäufer übernimmt für seine Liefergegenstände von der Anzeige ihrer Fertigstellung und vom Tage des Versandes ab Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit, auch dann, wenn solche Fehler nach Übergang der Gefahr auf den Kunden auftreten.
  2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres vom Gefahrübergang an. Dieses gilt nur, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Normale Abnutzung fällt nicht unter die Gewährleistung, desgleichen nicht Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, z. B. Überlastung über die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) festgesetzten Tragfähigkeiten, wobei die Beweislast dafür, dass der nicht durch normale Abnutzung oder Überlastung entstanden, ist beim Kunden liegt.
  4. Ersatz für Folgeschäden, insbesondere Ersatz etwaiger Bearbeitungskosten, Aufwendungen oder Verwendungen seitens des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Die Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass während der Gewährleistungsfrist keinerlei Ersatzteile fremder Herkunft verwendet und keine Eingriffe von dritter Hand vorgenommen werden und dass sofort bei der Mängelanzeige ausdrücklich und schriftlich kostenlose Instandsetzung verlangt wird. Grundsätzlich hat der Verkäufer bei Vorliegen eines Sach- oder Werkmangels zunächst bis zu zweimal nachzubessern. Dem Kunden ist jedoch bei Fehlschlagen der Nachbesserung ein Minderungsrecht vorbehalten.
  6. Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
  7. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


§9 Haftungsausschluss

  1. Hat der Verkäufer für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Verkäufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden.


§10 Allgemeine Bedingungen

  1. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen gilt sowohl für den Verkäufer als auch für den Kunden ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die üblichen Bedingungen gültig. Soweit infolge der einschlägigen Rechtsprechung des BGH eine Lieferbedingung in ihrem Rechtsstand zweifelhaft sein sollte, so ist diese im Rahmen der Leitsätze des BGH auszulegen und als derart vereinbart anzusehen.
  3. Als Erfüllungsort der Leistungen und Zahlungen gilt der Geschäftssitz des Verkäufers. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Gifhorn. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


    Wesendorf, den 19. Juli 2007

    Wasserwelt im Park
    Inhaber: Martin Krause
    Hammerstein Park
    Mindener Straße 40  
    D-29392 Wesendorf
    Gerichtsstand Gifhorn
    Ust-Id-Nr. DE
    St.-Nr.: 1912407946, Finanzamt Gifhorn

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